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Eine Investition fürs Leben

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, bis zum 18. Lebensjahr, sind von der Art und dem Schweregrad der vorliegenden Zahn- und Kieferfehlstellung abhängig. Das Alter des Patienten, der Umfang und die Dauer der Behandlung sind von entscheidender Bedeutung.

Nach Auswertung der Anfangsunterlagen erstellen wir für Sie einen individuellen Heil- und Kostenplan. In der Regel bezuschusst die Krankenkasse 80% der Kosten des Kassenplans (bei einem zweiten Kind 90%). Die restlichen 20% bzw. 10% sind von den Eltern als Eigenanteil zu entrichten. Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Kasse zurück erstattet. Den erstellten Heil- und Kostenplan werden wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ausführlich besprechen.

Anschließend wird der Plan zur Genehmigung zur Kasse gesandt. Zu den von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussten Leistungen gehören derzeit nicht die Funktionsanalyse des Kiefergelenks, die Glattflächenversiegelung, das Pendulum, Kleberetainer, Minischrauben oder bessere Materialien wie Titanbögen, programmierte Brackets und selbstligierende Bracketsysteme (Damon). Diese außervertraglichen Leistungen sind privat zu tragen.

Privat Versicherte

Je nach Umfang des abgeschlossenen Vertrages bei der Versicherung, erstattet die private Krankenkasse einen Teil oder die gesamten kieferorthopädischen Behandlungskosten. Durch das Einreichen des Behandlungsplanes bei der Versicherung kann die Kostenerstattung geklärt werden.

Zusätzlich Versicherte

Eine Zahnzusatzversicherung umfasst ggf. auch kieferorthopädische Leistungen. In der Regel muss die Versicherung vor der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen sein. In welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, ist mit der Versicherungsgesellschaft direkt zu klären.

Behandlungen ab dem 18. Lebensjahr

Patienten ab dem 18. Lebensjahr haben ebenfalls Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, insofern ein bestimmter Schweregrad vorliegt. Beispielsweise Patienten mit einem einseitigen Kreuzbiss. Ansonsten sind die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlungen selber zu tragen.

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