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Eine Investition fürs Leben

Kosten

Mit modernen kieferorthopädischen Behandlungen können viele Zahn- und Kieferfehlstellungen schonend korrigiert und Erkrankungen an den Zähnen und am Zahnhalteapparat vorgebeugt werden. Damit leisten die Therapien einen wichtigen Beitrag zur Zahn- und Mundgesundheit.

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind vom Alter des Patienten, der Art und dem Schweregrad der vorliegenden Zahn- oder Kieferfehlstellung, dem Umfang und der Dauer der Therapie abhängig. Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick, welche Kosten von den gesetzlichen und privaten Versicherern übernommen werden:

Gesetzliche Krankenversicherung

Kieferfehlstellungen werden nach Schwere in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1 bis 5 eingeteilt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten ab KIG-Stufe 3 (ausgeprägte Fehlstellungen, die aus medizinischer Sicht einer Behandlung bedürfen) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit 80 Prozent der Kosten des Kassenplans für die Behandlung beim ersten Kind, beim zweiten Kind zu 90 Prozent. Die restlichen 20 bzw. 10 Prozent sind als Eigenanteil zu entrichten. Dieser Eigenanteil wird Ihnen jedoch nach einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung von der Krankenkasse rückerstattet.

Wir erstellen Ihnen einen Heil- und Kostenplan, den wir ausführlich mit Ihnen besprechen. Anschließend wird der Plan zur Genehmigung an die Krankenkasse gesendet. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen außervertraglich und privat zu tragen sind – z. B. Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Glattflächenversiegelung, Pendulum, Kleberetainer, Minischrauben oder qualitativ hochwertige Materialien wie Bögen aus Titan, programmierte Brackets und selbstligierende Bracketsysteme (Damon).

Auch Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr haben Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, sofern ein bestimmter Schweregrad vorliegt – z. B. bei einem einseitigen Kreuzbiss. Ansonsten sind die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter selbst zu tragen.

Private Krankenversicherung

Sie oder Ihr Kind sind privat krankenversichert? Ob Ihr Versicherer die gesamten kieferorthopädischen Behandlungskosten oder einen Teil davon erstattet, ist von ihrem individuell gewählten Tarif abhängig. Zur Klärung der Kostenerstattung reichen Sie bitte den Behandlungsplan, den wir Ihnen erstellt haben, bei Ihrer Versicherung ein. Falls Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Zahnzusatzversicherung

Sie haben eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen? Schauen Sie vorab in Ihren Unterlagen nach, ob kieferorthopädische Leistungen inkludiert sind. In der Regel muss die Versicherung vor der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen sein. In welchem Umfang Kosten übernommen werden, können Sie direkt mit Ihrem Versicherer klären.

Wir helfen Ihnen gerne

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